Immobilie vererben: Worauf Sie achten sollten

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Für viele Menschen ist es ein wichtiges Ziel im Leben, eines Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Die Freude ist groß, wenn endlich das passende Zuhause gefunden ist und viele Jahre werden dann an diesem Ort verbracht. Das eigene Haus wächst einem dabei so ans Herz, dass man sich erst sehr spät – falls überhaupt – die Frage stellt, wer es denn eines Tages erben soll. Sofern man Kinder hat, scheint die Situation sowieso klar zu sein und es wird sich nicht weiter mit dem Thema beschäftigt. Doch das sollten Sie, um für sich selbst und die Hinterbliebenen eine optimale Lösung zu finden. Wir haben deshalb einige wichtige Informationen zum Thema Immobilie vererben für Sie zusammengestellt.

Wer erbt das Haus, wenn ich gar nichts veranlasse? 

Sobald in Bezug auf das Erbe nichts vereinbart ist, richtet es sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Alle Personen, die für ein Erbe in Betracht kommen, werden dort genannt und in eine vorgegebene Reihenfolge gebracht. Diese Reihenfolge nennt man Ordnung. Die gesetzliche Regelung bestimmt welche Personen zuerst erben. Ist in der entsprechenden Ordnung niemand vorhanden, der erben könnte, geht der Erbanspruch auf die nächste Ordnung über.  

Merke: Wegen der gesetzlichen Regelung kann es sein, dass nichts geerbt wird, obwohl grundsätzlich ein Anspruch besteht! Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, haben keinen gesetzlichen Erbanspruch! Der geliebte Partner ist nicht abgesichert und bekommt vom Nachlass überhaupt nichts. 

Warum sollte ich festlegen, wer das Haus erbt?

Sie stellten damit sicher, dass Ihr Nachlass ganz in Ihrem Sinne verteilt wird. Personen, die Ihnen am Herzen liegen, sind auch dann abgesichert, wenn diese eigentlich keinen gesetzlichen Anspruch haben. Sollten Sie mehrere Kinder haben ist es ebenfalls sinnvoll, klare Regelungen zu treffen. Bei einer Immobilie handelt es sich meist um einen hohen Vermögenswert und im Fall einer Erbengemeinschaft gehen die Ansichten, was mit dem Objekt geschehen soll, oftmals auseinander. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass ein Teil der Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen möchte und der andere Teil möchte die Immobilie selbst nutzen. Aus unserem Arbeitsalltag wissen wir, welche Spannungen dadurch innerhalb der Familie entstehen können. Hier können Sie Vorsorge treffen. 

Merke: Eine klare Regelung verhindert, dass Streitigkeiten ums Erbe wertvolle Beziehungen belasten. Ihr Testament sichert Menschen ab, die Sie lieben.

Wie kann ich rechtssicher mein Haus vererben? 

Jeder, der selbst über seinen Nachlass entscheiden möchte, kann und sollte ein Testament aufsetzen. Dieses können Sie selbst verfassen, wobei allerdings einige Punkte zu beachten sind. So muss es handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und von Ihnen unterschrieben sein. Achten Sie darauf, alles klar und deutlich auszudrücken, so dass es nicht falsch interpretiert werden kann. 

Um hier Fehler zu vermeiden, kann ein Notar hinzugezogen werden, der es dann auch beurkundet. 

Merke: Wer ganz sicher gehen möchte, dass der Nachlass rechtssicher geregelt ist, sollte einen Notar hinzuziehen. Unterschätzen Sie nicht die Wichtigkeit der Nachlassregelung und treffen Sie Vorkehrungen.  

Wir sind uns bewusst, dass dieses Thema für viele Menschen unangenehm ist, denn wer denkt schon gern über sein eigenes Testament nach. Dennoch ist es klug sich damit auseinander zu setzen. So haben Sie das gute Gefühl, dass Ihr Eigentum nach Ihren Wünschen weitergegeben wird. 

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