Der Energieausweis: Was Sie wissen müssen

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Im Zusammenhang mit Immobilien ist der Energieausweis ein besonders wichtiges Dokument. Dieser wird auf Grundlage der Energieeinsparverordnung erstellt (EnEV). Grundsätzlich ist der Energieausweis immer dann notwendig, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird.

Dieses Thema sollte von Verkäufern oder Vermietern nicht unterschätzt werden. Denn es ergeben sich hier bestimmte Pflichten, die erfüllt werden sollten. Bei Nichtbeachtung können hohe Bußgelder drohen!

Informieren Sie sich mit unserem Ratgeber.

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    Ist Ihre Immobilie ein Neubau?
    Haben Sie den Neubau innerhalb der vergangenen 5 Jahre fertig gestellt?
    Hat die Immobilie 5 oder mehr Wohneinheiten?
    Ist die Immobilie vor 1978 entstanden?
    Wollen Sie nur einen Energieausweis (kostenpflichtig) oder auch eine Vermarktung der Immobilie (kostenlos)?

    Seit wann gibt es denn die Energieausweis-Pflicht?

    Die Pflicht einen Energieausweis erstellen zu lassen, gibt es schon seit 2009. Im Jahr 2014 ergaben sich dann zahlreiche gesetzliche Änderungen. In der Energieeinsparverordnung wurde u.a. festgelegt, dass bereits in Immobilienanzeigen Pflichtangaben zu machen zu sind. Außerdem ist der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens beim Besichtigungstermin vorzulegen.

    Von dieser Verpflichtung gibt es jedoch auch einige (wenige) Ausnahmen. Auf denkmalgeschützte Objekte oder Ferienhäuser trifft dies beispielsweise nicht zu. 

    Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Hier kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen!

    Der Energieausweis soll den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch einer Immobilie aufzeigen. Das Dokument enthält hierzu verschiedene Angaben. Zum Beispiel ist dem Energieausweis zu entnehmen, wie das Objekt beheizt wird (z.B. Gas oder Strom).

    Auf diese Weise sollen auch Immobilien miteinander vergleichbar gemacht werden. Dies wurde seit 2014 sogar noch einmal erleichtert. Denn seitdem befindet sich auf dem Dokument ein farbiger Bandtacho. Hier kann der Nutzer direkt ablesen, welchen Kennwert das Gebäude besitzt. Die Kennwerte reichen derzeit vom grünen A+ bis zum roten H. Umso grüner der Kennwert, umso energieeffizienter ist das Objekt.

    Merke: Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchsweis und den Bedarfsausweis. Beide Arten sind nicht direkt miteinander vergleichbar.

    Der Energieausweis wird deshalb Verbrauchsausweis genannt, weil die Berechnung auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs erfolgt. Dazu werden mindestens die letzten drei Jahre berücksichtigt.

    Dabei bezieht sich der Verbrauch auf das gesamte Gebäude und nicht nur auf einzelne Wohnungen. Um ein möglichst realistisches Bild zu bekommen, werden auch Klimafaktoren herangezogen.

    Merke: Weil sich die Angaben auf das gesamte Objekt beziehen, kann Ihre Wohnung mehr oder weniger effizient sein, als vermutet. Dies liegt z.B. an der Lage der Wohneinheit innerhalb des Gebäudes. So ist eine Wohnung in der Mitte im Erdgeschoss (also mit zwei direkten Nachbarn) sparsamer, als eine Wohnung mit vielen Außenwänden. Auch das Heizverhalten der vorherigen Bewohner hat natürlich Auswirkungen

    Der Energieausweis wird deshalb Bedarfsausweis genannt, weil die Berechnung hier, anhand unterschiedlicher Faktoren, theoretisch erfolgt. Das Berechnungsverfahren ist aufwändiger und umfangreicher, als beim Verbrauchsausweis. Daher ist der Bedarfsausweis auch teurer in der Anschaffung. Allerdings werden hier auch wichtige Eigenschaften der Immobilie berücksichtigt, z.B. Baujahr, Dämmung des Gebäudes, Fenster und Heizung, und vieles mehr.

    Merke: Die Angaben auf dem Energieausweis werden berechnet. Der tatsächliche bisherige Verbrauch kann daher abweichen.

    Ja, und zwar sobald Sie eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen. Hier ist der Energieausweis Pflicht! Auch bei einem Neubau muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Darum kümmern muss sich der Bauherr. Sollte eine umfangreiche energetische Sanierung erfolgen, kann ebenfalls ein neuer Energieausweis vorgeschrieben sein.

    Merke: Der Energieausweis muss immer vorgezeigt werden, wenn Sie verkaufen oder neu vermieten möchten. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Gebäude von der Energieausweispflicht befreit ist.

    Grundsätzlich kann gewählt werden, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll. Dies ist aber nicht in jedem Fall möglich.

    Beispielsweise darf bei Neubauten nur ein Bedarfsausweis erstellt werden. Dies ist einfach nachvollziehbar. Schließlich fehlen hier vorherige Daten, auf deren Grundlage ein Verbrauch berechnet werden kann. Auch bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen kann es sein, dass nur ein Bedarfsausweis in Frage kommt.

    Merke: Nicht immer darf zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden!

    Wer einen Energieausweis ausstellen darf, richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen.

    Bei Neubauten und bei umfangreichen Änderungen im Bestand bestimmt sich der Kreis der Ausstellungsberechtigten nach Landesrecht. In Bayern sind dies z.B. Architekten oder Bauingenieure.

    Bei Bestandsobjekten ergeben sich die Ausstellungsberechtigten nach der EnEV. Grundsätzlich sind dies Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (z.B. Architektur, Physik), bestimmte Handwerker (z.B. Schornsteinfeger) und bestimmte anerkannte oder staatlich geprüfte Techniker. Dieser Personenkreis muss außerdem über eine Zusatzqualifikation verfügen. Dies kann z.B. ein bestimmter Studienschwerpunkt oder Fortbildung sein. 

    Merke: Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Nur bestimmte Personen sind dazu berechtigt!

    Seit der Energieeinsparverordnung vom 01.05.2014 gibt es auch eine Registrierungspflicht. Die Daten werden zentral erfasst. Die Registrierung erfolgt beim Deutschen Institut für Bautechnik. Die Registriernummer muss dann auf dem Energieausweis vermerkt werden.

    Merke: Für die Registrierung fallen derzeit Gebühren in Höhe von 5,50 Euro an.

    Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt z.B. darauf an, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis ausgestellt wird. Außerdem darf der Anbieter den Preis für den Energieausweis frei festlegen. Es gibt hier keine verbindliche Gebührenordnung. Aus diesem Grund können die Preise stark voneinander abweichen.

    Wichtiger als ein besonders günstiges Angebot, ist allerdings die richtige Qualifikation und entsprechende Qualität.

    Merke: Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass das Gebäude vom Aussteller besichtigt wird. Aber: Bei einer Besichtigung wird das Ergebnis vermutlich viel genauer sein – auch eine Energieberatung ist so möglich!

    Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass bestimmte Pflichtangaben schon in der Anzeige aufgeführt werden.

    Wichtig sind das Baujahr, der Energiebedarf oder -verbrauch, Art des Energieausweises, Art der Beheizung und auch die Effizienzklasse (sofern vorhanden). Nur im absoluten Ausnahmefall darf auf die Nennung der Pflichtangaben verzichtet werden, z.B. wenn im konkreten Fall noch kein Ausweis vorliegt.

    Merke: Bei fehlenden Pflichtangaben drohen hohe Bußgelder!

    Der Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ist der Zeitraum abgelaufen, muss der Energieausweis erneuert werden. Dies kann übrigens auch dann gelten, wenn umfangreiche energetische Maßnahmen durchgeführt wurden.

    Der Energieausweis liefert Anhaltspunkte, um die Energieeffizient eines Gebäudes einzuschätzen. Absolut verbindlich sind die Angaben jedoch nicht. Ihr persönlicher Verbrauch kann von den Angaben abweichen.

    Merke: Ihr Heizverhalten hat starken Einfluss auf den tatsächlichen Verbrauch.

    Wir freuen uns, wenn Sie uns mit der Organisation Ihres Energieausweises beauftragen. Denn als Maklerbüro haben wir Kontakt zu qualifizierten Fachleuten. Die Ausstellung erfolgt zügig und ist für Sie mit relativ wenig Aufwand verbunden.

    Gern erklären wir Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail, welche Angaben wir von Ihnen benötigen. Dann können wir den Energieausweis in Auftrag geben. Sie erhalten diesen dann ganz bequem von uns.

    Merke: Falls Sie uns mit dieser Aufgabe betrauen, fallen für Sie Kosten an. Wie hoch diese sind, hängt auch von der Energieausweisart ab. Wenden Sie sich für ein konkretes Angebot gern an unsere Berater.

    Sollten Sie uns mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, erhalten Sie den Energieausweis sogar vollkommen kostenfrei!

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