Traum vom Haus? Profitieren Sie vom Baukindergeld!

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Wie lange wünschen Sie sich schon eine eigene Immobilie für Ihre Familie, haben aber vielleicht aufgrund der finanziellen Belastung gezögert? Hier könnte Ihnen das Baukindergeld – sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen – den Weg erleichtern.

Baukindergeld

Baukindergeld: Voraussetzungen

Lebt in Ihrem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind, kommt die Beantragung grundsätzlich in Frage: sowohl für Familien, als auch für Alleinerziehende. Dabei darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr als 90.000 Euro (bei einem Kind) betragen. Diese Summe erhöht sich um weitere 15.000 Euro, je Kind. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen – welches durch die Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt nachgewiesen wird – darf dabei nicht mit dem Bruttojahreseinkommen verwechselt werden.

Das Objekt muss außerdem von Ihnen selbst bewohnt werden und es muss sich um den ersten Erwerb handeln. Es ist hier unerheblich, ob es ich um einen Neubau, oder ein Bestandsobjekt, ein Haus oder eine Wohnung handelt. Zu beachten ist, dass die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt, bzw. der Kaufvertrag unterschrieben, wurde.

Baukindergeld: Förderantrag

Der Förderantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Einzug gestellt werden. Sollten Sie eine Immobilie gekauft haben, in der Sie schon vorher gewohnt haben, ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Kaufvertragsunterzeichnung zu stellen. Die Beantragung kann online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen (www.kfw.de/zuschussportal).

Im Zuge dessen sollten Sie auch prüfen, ob noch andere Förderprogramme in Frage kommen. Das Baukindergeld kann nämlich grundsätzlich kombiniert werden, z.B. mit „Altersgerecht Umbauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“. Es lohnt sich also, hier genau hinzusehen.

Wenn Sie die Förderung erhalten, können Sie sich über 1.200 Euro jährlich, für jedes Kind unter 18 Jahren freuen und das zehn Jahre lang. Sofern Sie selbst dort wohnen bleiben.

Im Zuge dessen sollten Sie auch prüfen, ob noch andere Förderprogramme in Frage kommen. Das Baukindergeld kann nämlich grundsätzlich kombiniert werden, z.B. mit „Altersgerecht Umbauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“. Es lohnt sich also, hier genau hinzusehen.

Doch das war noch nicht alles! Wenn Sie seit mindestens einem Jahr in Bayern leben oder hier dauerhaft erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich das Bayerische Baukinderkindergeld Plus beantragen. Sofern Sie das Baukindergeld des Bundes erhalten, können Sie Ihren Antrag auf das Extra-Kindergeld bei der BayernLabo stellen. Hier gibt es nochmal 300 Euro pro Kind und Jahr zusätzlich.

Ausführliche Informationen und das Antragsformular finden Sie hier: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/baukindergeld/

Übrigens: Vielleicht kommt auch die Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro für Sie in Frage?  (https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/)

Der Staat stellt eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Verfügung, die sich auch für Sie bezahlbar machen können. Denn eine der wichtigsten Säulen des Immobilienerwerbs ist eine langfristig stabile Finanzierung. Die Förderprogramme machen es ein wenig leichter, den Traum von den eigenen vier Wänden, Wirklichkeit werden zu lassen. Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, so können Sie sich jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt setzen. Aber auch wenn Sie bereits Eigentümer sind und Ihre Haus verkaufen möchten, werden wir Sie gerne unterstützen.

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